§ 1 Mitgliedsbeiträge

Der monatliche Mitgliedsbeitrag beträgt 35,- Euro und wird jeweils zum 1. des Monats eingezogen.

1a. Der Beitrag in Höhe von 35,- Euro wird ausschließlich für satzungsgemäße, gemeinnützige Zwecke des Vereins verwendet. Dazu gehören:

- Organisation und Durchführung von Wettbewerben, Auditions und öffentlichen Auftritten der Vereinsmitglieder.
- Deckung des Mehraufwands, der im Zusammenhang mit der Teilnahme an Wettbewerben und Auditions entsteht (z.B. Erstellung von Choreografien, Sondertrainings, Gastlehrer und Choreografen, Workshops, individuelle Förderung).
-  Verwaltung und interne Arbeit des Vereins zur Förderung der kulturellen und sportlichen Ziele.

1b. Die regulären Trainingseinheiten, die nicht im direkten Zusammenhang mit den Wettbewerbs- oder Vereinsaktivitäten stehen, werden separat über die Partner-Tanzschule Move it! Dance Academy zu einem vergünstigten Beitrag abgerechnet. Die Höhe des Beitrags richtet sich nach der Anzahl der gebuchten Stunden und wird direkt zwischen der Tanzschule und den Mitgliedern abgewickelt.

‌Die Preise dazu sind auf der Webseite aufgelistet: https://mida.dance/preise/

2. Der Beitrag ist auch dann fällig, wenn ein Mitglied nicht am Training teilnimmt, es sei denn, es liegt eine schriftliche Abmeldung oder eine Sonderregelung vor.

§ 2 Fälligkeit und Zahlungsweise

1. Der monatliche Beitrag wird per Lastschriftverfahren eingezogen. Die Mitglieder sind verpflichtet, dem Verein eine gültige Bankverbindung zur Verfügung zu stellen.

2. Sollte der Einzug der Beiträge nicht möglich sein (z.B. aufgrund einer ungültigen Bankverbindung oder mangelnder Kontodeckung), werden die dadurch entstehenden Bankgebühren dem Mitglied in Rechnung gestellt.

§ 3 Wettbewerbe und Zusatzkosten

1. Die Teilnahme an Wettbewerben und damit verbundene Zusatzproben werden separat abgerechnet. Sollten Kosten für die Wettbewerbe nicht durch Sponsoren gedeckt werden, sind diese vom jeweiligen Mitglied zu tragen.

2. Über die Höhe der Teilnahmegebühren für Wettbewerbe wird jedes Mitglied rechtzeitig informiert.

§ 4 Zahlungsrückstände

1. Kommt ein Mitglied mit der Zahlung des Beitrages mehr als zwei Monate in Verzug, wird es schriftlich gemahnt.

2. Bei einem Zahlungsrückstand von mehr als drei Monaten kann das Mitglied vom Training ausgeschlossen werden und die Vereinsführung behält sich das Recht vor, die Mitgliedschaft zu kündigen.

§ 5 Kündigung der Mitgliedschaft

1. Die Kündigung der Mitgliedschaft ist unter Einhaltung einer Frist von drei Monaten zum Monatsende schriftlich (per Post oder E-Mail) einzureichen.

2. Bereits gezahlte Beiträge werden nicht erstattet, es sei denn, es liegt ein Fehler seitens des Vereins vor.


§ 6 Sonderregelungen

1. In begründeten Fällen, wie beispielsweise finanziellen Engpässen, kann die Vereinsführung über Ausnahmeregelungen oder Stundungen entscheiden.

§ 7 Inkrafttreten

Diese Finanzordnung tritt ab dem Datum der Beschlussfassung durch die Mitgliederversammlung in Kraft.